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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 23.02.2006


Israelis werden Klage gegen Ahmadinedschad einreichen
Sarah Ross

Wegen Holocaust-Leugnung und Volksverhetzung beabsichtigt eine Gruppe israelischer StaatsbürgerInnen den iranischen Präsidenten vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu stellen.




Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad soll in Deutschland wegen seiner Israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen, der Leugnung des Holocausts, der Anstiftung zu Rassismus und Hass sowie wegen der Verletzung der UN-Konventionen vor Gericht gestellt werden. Kläger ist eine Gruppe israelischer StaatsbürgerInnen. Der Generalbundesanwalt Kay Nehm ist aufgrund der Sammelklage, die durch einen Rechtsanwalt aus Ramat Gan und die internationale Menschenrechtsorganisation "Civil Coalition" vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebracht wurde, nun zur Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung verpflichtet. Dies berichtete die Tageszeitung Yedioth Aharonoth auf ihrer Internetseite am Mittwoch, den 22. Februar 2006. Ermöglicht wird die Klage aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1993, das die direkte oder indirekte Holocaustleugnung oder dessen Verharmlosung unter Strafe stellt.

Ahmadinedschad hat sich zweifelsfrei dessen, was man in Deutschland als die so genannte "Auschwitz-Lüge" bezeichnet, strafbar gemacht. Denn in den vergangenen Monaten hatte er seine Zweifel am Holocaust, den er als Mythos bezeichnet hatte, unmissverständlich geäußert. In diesem Fall ist in Deutschland eine Berufung auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht möglich, womit die KlägerInnen unter anderem die Anzeige begründeten. In der 56 Seiten umfassenden Anzeige, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, soll es weiterhin geheißen haben, dass Ahmadinedschad seit seiner Wahl zum Präsidenten, wie kein anderes Staatsoberhaupt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, Israel verbal attackiert habe. Mehrfach hat er seit Oktober 2005 öffentlich mit der Zerstörung Israels gedroht und behauptet, dass Israel von der Landkarte getilgt werden müsse, dass der jüdische Staat ein Schandfleck sei und nach Europa verlegt werden solle.

Laut Reuters sei nach Ansicht der KlägerInnen Deutschland auch deshalb für die strafrechtliche Verfolgung Ahmadinedschads zuständig, weil die Bundesregierung nach dem Völkerstrafrecht dazu befugt sei, solche Straftaten zu verfolgen, auch wenn sie außerhalb des eigenen Territoriums begangen worden sind. Der israelische Anwalt argumentierte in der Anzeige weiterhin, dass diese Aussagen das gesamte jüdische Volk, also auch die in Deutschland lebenden Juden, beträfen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.mz-web.de
www.ynet.co.il
www.israel.de
www.israelnetz.de
http://de.today.reuters.com


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Beitrag vom 23.02.2006

Sarah Ross